Nicht ohne Risiko: Ein Paar, ein Girokonto
Paare haben oft ein gemeinsames Girokonto. Das erleichtert den Alltag – birgt aber auch Risiken. Beispielsweise, wenn einer der Partner das Konto leer räumt und der andere dafür haftet.
Hat man sich dafür entschieden, mit einem Menschen zusammenzuleben, dann teilt man nicht nur die Wohnung und den Kühlschrank, sondern oft auch das Girokonto. Schließlich ist es leichter, gemeinsame Zahlungen von einem Konto zu begleichen, als ständig Geld hin und her zu überweisen.
Zwei Varianten des gemeinsamen Girokontos
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten eines Girokontos: eine Und- und eine Oder-Variante. Wenn sich ein Paar für das Und-Konto entscheidet, müssen alle Transaktionen von beiden genehmigt werden. Das heißt, Überweisungen müssen beide Partner unterschreiben. Sie bekommen keine Debit- oder Kreditkarte für elektronisches Bezahlen oder Geldabheben am Automaten. Vorteil: Es kann nicht einer der Partner das Konto leer räumen.
Bei der Oder-Variante muss man seinen Partner gut genug kennen und ihm vertrauen, dass er mit dem Geld genauso verantwortlich umgeht wie man selbst. Denn bei diesem Konto bekommt jeder der Partner eine passende Debitkarte sowie gegebenenfalls eine Kreditkarte. Und es reicht jeweils die Unterschrift eines Partners aus, um Bargeld vom Konto auszahlen zu lassen oder Geld auf ein anderes Konto zu überweisen. Im schlimmsten Fall könnte also der eine das Konto überziehen – und der andere haftet dafür. Allerdings: Ein Kredit zulasten des Oder-Kontos oder gar dessen Kündigung sind nur gemeinschaftlich möglich.
Die Alternative
Es gibt einen dritten Weg: Jeder Partner behält sein eigenes Konto. Zusätzlich richten beide ein gemeinsames Girokonto ein. Auf dieses überweisen sie monatlich eine bestimmte Summe. Kosten für Miete, Strom, Telefon und mehr werden von diesem Konto beglichen. So wahren beide ihre finanzielle Eigenständigkeit.
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