Überweisungen zwischen den Jahren

veröffentlicht am 21. Dezember 2018

Überweisungen zwischen den Jahren

Während sich in der Vorweihnachtszeit häufig Pakete im Hausflur stapeln, sind spätestens im Anschluss an das Fest die Rechnungen zu begleichen. Unter der Voraussetzung, dass das Girokonto des Auftraggebers genügend Deckung aufweist und die Überweisung ordnungsgemäß ausgefüllt wurde, gelten zwischen den Jahren folgende Annahme- und Buchungszeiten. Die Gutschrift beim Zahlungsempfänger erfolgt gegebenenfalls erst im neuen Jahr.

Überweisungen per Selbstbedienungsterminal und Online-Banking

Alle Zahlungsaufträge, die uns spätestens bis zum 28.12.2018 um 20:00 Uhr per Selbstbedienungsterminal oder Online-Banking erreichen, werden noch im laufenden Jahr Ihrem Girokonto belastet.

Beleghafte Überweisungen

Alle beleghaften Zahlungsaufträge, die spätestens bis zum Schalterschluss am 27.12.2018 in einer unserer Geschäftsstellen abgegeben werden, werden ebenfalls noch im laufenden Jahr Ihrem Girokonto belastet.

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