Karneval und Arbeit: Was ist erlaubt?

Karneval und Arbeit: Was ist erlaubt?

 

Die fünfte Jahreszeit steht vor der Tür – und wahre Jecken hält an Karneval oder Fasching so schnell nichts auf. Doch wie weit geht die Narrenfreiheit von Arbeitnehmern an den tollen Tagen?

Der Zug kommt und Sie sind nicht dabei? Ausgeschlossen! Dumm, wenn der Chef Ihren Urlaubsantrag mit Hinweis auf notwendige Arbeit ablehnt. Rechtlich ist ihm das aber nicht anzukreiden – es sei denn, er hätte sich im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung zu einer bezahlten oder unbezahlten Freistellung verpflichtet. Einfach blaumachen ist keine gute Idee. Damit riskieren Sie arbeitsrechtliche Sanktionen von einer Abmahnung bis zur fristlosen Kündigung.

Ein Gläschen Alkohol geht doch?

Für den Genuss von Bier oder Sekt gelten dieselben Regeln wie an anderen Tagen. Alkohol dürfen Sie nur trinken, wenn es der Chef offiziell erlaubt. Auch wenn er zustimmt, sollten Sie maßhalten. Denn wenn Sie jemanden im Rausch beleidigen oder sogar verletzen, müssen Sie mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Was außerdem in keinem Fall leiden darf, ist die Arbeitssicherheit.

Was gilt für Verkleidung & Co?

Schunkeln im Bürokostüm – das geht für Sie gar nicht? Sie träumen von einer Verkleidung mindestens als Häschen? Ein Recht auf Maskerade haben Sie zwar nicht. Fragen Sie Ihren Chef, wenn Ihr Herz am Verkleiden hängt. Sofern diese Form des Feierns in Ihrer Firma oder der Region üblich ist und kein Kundenkontakt besteht, sollte der Vorgesetzte mal ein Auge zudrücken. Seien Sie aber vorsichtig bei Auswahl und Gestaltung des Kostüms: Anspielungen auf Chef oder Kollegen sind tabu.

Darf ich dem Chef die Krawatte abschneiden?

In Karnevalshochburgen gehört es zur Tradition, dass Frauen ihren männlichen Kollegen oder sogar dem Chef während der Weiberfastnacht die Krawatte abschneiden. Der eine oder andere opfert einen alten Schlips, um nicht als Spaßbremse zu gelten. Doch nicht jeder nimmt das mit Humor. Hier kommt es auf Fingerspitzengefühl an. Sich an den Krawatten von Kunden zu vergreifen ist ein No-Go. Teuer werden könnte es außerdem.

Der Beitrag Karneval und Arbeit: Was ist erlaubt? erschien zuerst auf Der Sparkasseblog.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert